Warnung vor unseriösen Dach- und Steinreinigern: 

Lassen Sie sich nicht täuschen!

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt (LKA) warnen aktuell eindringlich vor dubiosen Anbietern für Dach- und Steinreinigungen. Viele dieser Firmen nutzen aggressive oder irreführende Vertriebsmethoden, um Verbraucher zu unüberlegten Verträgen zu drängen.

Die Masche: Spontane Angebote und aggressive Werbung

Die unseriösen Dienstleister nehmen meist direkt Kontakt zu Ihnen auf. Typische Vertriebskanäle sind:

  • Haustürgeschäfte: Vertreter klingeln unangekündigt und behaupten oft, Mängel an Ihrem Dach oder Ihrer Einfahrt im Vorbeigehen bemerkt zu haben.

  • Briefkastenwerbung & Flyer: Professionell wirkende Handzettel versprechen schnelle Hilfe zum kleinen Preis.

  • Zeitungsbeilagen: Werbebroschüren, die normalen Tageszeitungen oder Anzeigenblättern beiliegen, um Vertrauen zu erwecken.

Das Hauptwarnsignal: Extrem günstige Lockpreise

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Arbeiten zu auffällig niedrigen Preisen oder extremen Rabatten angeboten werden. Häufig entpuppen sich diese „Schnäppchen“ im Nachhinein als Kostenfalle: Nach Arbeitsbeginn werden oft angebliche Zusatzschäden entdeckt, die den Preis massiv in die Höhe treiben. Nicht selten wird zudem minderwertige Arbeit geleistet.

Unser Rat: Unterschreiben Sie niemals voreilig Verträge an der Haustür und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Fordern Sie stattdessen immer ein schriftliches Festpreisangebot an und vergleichen Sie dieses in Ruhe mit lokalen Fachbetrieben.


Achtung vor Betrug: Warnung vor dubiosen Angeboten für Dach- und Gehwegreinigung

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten aktuell zu erhöhter Wachsamkeit bei Angeboten für Dach- und Einfahrtsreinigungen. Betrüger nutzen derzeit verstärkt Briefkastenwerbung und Zeitungsbeilagen, um Kunden zu ködern. Da der Verbraucherzentrale in den vergangenen Wochen bereits mehrere Betrugsfälle gemeldet wurden, wird dringend zur Vorsicht bei solchen Haustürgeschäften geraten. Wer solche Arbeiten durchführen lassen möchte, sollte stattdessen gezielt nach einem ansässigen Fachbetrieb vor Ort suchen.


Aktuelle Fälle aus den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale


Die Geschichte mit der übrig gebliebenen Zeit

Eine Firma bot an der Haustür die Reinigung einer Hauseinfahrt an. Der Mitarbeiter gab vor, bei einem Auftrag in der Nachbarschaft vorzeitig fertig geworden zu sein und noch Reinigungsmaterial übrig zu haben. Die 30 Quadratmeter könnten deshalb besonders günstig für 350 Euro gereinigt werden.

Der Hausbesitzer willigte ein, doch kurz nach Beginn der Arbeit kamen ihm Zweifel. Auf seine Frage nach einer Visitenkarte wurde ihm lediglich eine zerfledderte Reisegewerbekarte vorgezeigt – ausgestellt von einer Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Verbraucher meldete sich bei der Polizei, die einen Streifenwagen vorbeischickte. Nach der erfolgten Personenkontrolle fuhren die Männer mit ihren in Irland zugelassenen Transportern davon.

 


Das Angebot von Schwarzarbeit

Mit einem Faltblatt in der Tageszeitung warb eine Firma für die Reinigung von Einfahrten. Eine Verbraucherin kontaktierte das Unternehmen telefonisch. Der Handwerker bot an, die Arbeiten zu einem günstigeren Preis „schwarz“ zu verrichten, und versprach sieben Jahre Garantie.

Da die Arbeiten jedoch schlecht ausgeführt waren, wollte die Kundin sie reklamieren. Da sie den Auftrag ohne Rechnung vergeben hatte, hatte sie sich selbst jegliche Möglichkeit zur Reklamation genommen. Schwarzarbeit ist illegal und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Mit dieser Masche wehren dubiose Anbieter mögliche Gewährleistungsansprüche von vornherein ab.


Das Problem mit der Rechnung

Eine andere Hausbesitzerin fand einen Werbeflyer in ihrem Briefkasten und beauftragte die Firma über die angegebene Mobilfunknummer. Die Arbeiter hinterließen bei den Arbeiten jedoch eine Riesenschweinerei. Daher forderte die Verbraucherin die Handwerker nach vier Stunden auf, die Arbeiten abzubrechen. Sie reklamierte die mangelhafte Arbeitsweise telefonisch und verlangte eine Rechnung für die bis dahin erbrachte Leistung.

Die daraufhin ausgestellte Rechnung enthielt eine gefälschte Firmenadresse und wies weder eine Steuer- noch eine Rechnungsnummer auf – belief sich aber auf 2.000 Euro. Die Auftraggeberin reklamierte telefonisch die fehlenden Pflichtangaben sowie den sittenwidrigen Preis. Die Firma zeigte sich uneinsichtig. Erst als die Kundin mit der Polizei drohte, erhielt sie eine neue Rechnung mit einer abgeänderten Firmenanschrift. An diese Adresse schickte sie ein Widerspruchsschreiben per Einschreiben, das jedoch als unzustellbar zurückkam.


Schnelle Arbeit, hoher Preis

Eine andere Firma bot an, eine bemooste Außenfläche innerhalb von zwei bis drei Tagen zu einem Preis von 3.600 Euro zu reinigen. Die tatsächliche Reinigung mit einem dieselbetriebenen Gerät und die anschließende Versiegelung mit einer Gießkanne waren jedoch bereits nach fünf Stunden erledigt. Dennoch verlangte der Arbeiter den vereinbarten Gesamtbetrag sofort in bar.


Verhaltenstipps bei Haustürgeschäften und Handwerkerangeboten

    • Sicherheit an der Haustür: Wenn Fremde klingeln, sollte eine Türsprechanlage genutzt oder die Haustür nur mit einer vorgelegten Türsperre (z. B. einem Sperrbügel) geöffnet werden.

    • Keine spontanen Zusagen: Sogenannte „Drückerkolonnen“ oder reisende Handwerker sollten niemals spontan an der Haustür beauftragt werden. Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit vollständigen Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und gegebenenfalls der Internetadresse geben zu lassen. Diese Angaben können dann in Ruhe überprüft werden.

    • Vergleichsangebote einholen: Es ist immer sinnvoll, Gegenangebote von ortsansässigen Handwerksbetrieben einzuholen und die Preise sowie Leistungen gründlich zu vergleichen.

    • Unterstützung holen: Wer allein zu Hause und verunsichert ist, sollte einen Nachbarn oder eine Person des Vertrauens hinzuziehen und um Unterstützung bitten.

    • Risiko Schwarzarbeit: Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, verliert jegliche Gewährleistungsansprüche und macht sich zudem strafbar (Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).

    • Widerrufsrecht nutzen: Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen – also an der Haustür oder in der eigenen Wohnung – abgeschlossen werden, können in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Anbieter muss aktiv über dieses Widerrufsrecht belehren.

    • Keine Barzahlung ohne Beleg: Es sollte immer eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen werden, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung überwiesen wird. Dies dient auch als Nachweis für die Steuererklärung (Handwerkerleistungen).

    • Polizei verständigen: Bei akut verdächtigen Personen, aufdringlichem Verhalten oder mutmaßlichen Betrugsversuchen sollte sofort die Polizei über den Notruf 110 informiert werden.


Weiterführende Informationen und Beratung

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale sowie bei der Polizei (Link verlässt die Seite der PD) zu finden.

Beratung und Unterstützung gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien (Link verlässt die Seite der PD).


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Sachverhalt: Mangelhafte Dachbeschichtung:

Dieses Dach wurde nur halb fertiggestellt. Es handelte sich um eine Firma aus Hessen mit einer Postadresse in Hamburg. Das Dach ist mit Tonziegeln gedeckt. Wenn man diese beschichten möchte, müssen sie vorher gründlich gereinigt und nach der Trocknung grundiert werden. Dies wurde nach Zeugenaussagen jedoch nicht durchgeführt.

Sachverhalt: Illegale Reinigung eines Asbestdachs:

Dieses Dach wurde ebenfalls von derselben Firma aus Hessen gereinigt. Es handelt sich hierbei um ein Dach aus Asbest-Schindeln. Die Reinigung von Asbest ist gesetzlich strengstens verboten. Sowohl die ausführende Firma als auch der Hausbesitzer müssen daher mit einer empfindlichen Strafe rechnen.


Sachverhalt: Mangelhafte Dachbeschichtung und Firstreparatur

Dieses Dach wurde vor zirka zehn Jahren von einer Firma aus Rostock beschichtet. Die Farbe löst sich mittlerweile schon überall.

Noch schlimmer ist, dass der First mit Gips ausgebessert wurde. Die Farbe blätterte dort bereits nach drei Jahren wieder ab.